E-Autos, CO²-Steuer, Alpine Symbol etc...
Elektroautos: Es gibt kein Geld mehr vom Staat.
Die staatliche Förderung (Umweltbonus und Innovationsprämie) ist ausgelaufen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nimmt ab dem 18.12.2023 keine neuen Anträge mehr an. Bereits bewilligte Anträge werden ausgezahlt.
Höhere Kraftstoffpreise durch die CO₂-Steuer
Mit der schrittweisen Einführung einer CO₂-Bepreisung fossiler Kraftstoffe wird Tanken und Heizen teurer. Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft, die nach dem Haushaltskompromiss der Bundesregierung 45 statt bisher 30 Euro pro Tonne beträgt. Damit werden Benzin und Diesel an den Tankstellen voraussichtlich um mehr als 4 Cent pro Liter teurer.
Das Alpine-Symbol wird Pflicht für Winterreifen
Das Alpine-Symbol zeigt eine Schneeflocke in einem Berg. Ab dem 01.10.2024 werden Winterreifen nur noch mit diesem Symbol zugelassen. Diese Regelung gilt auch für Ganzjahresreifen. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen keine Reifen mehr gefahren werden dürfen, die nur mit M+S" gekennzeichnet sind.
Mautpflicht für große Wohnmobile?
Ab dem 01.07.2024 wird die Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind davon ausgenommen.
In Deutschland zugelassene Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen könnten ab Juli mautpflichtig werden. Allerdings sind die meisten von ihnen für die Mautkontrollsysteme leicht als Wohnmobile zu erkennen. Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sind Fahrzeuge, die dauerhaft und fest mit einer Wohneinrichtung ausgestattet sind, von der Mautpflicht ausgenommen. Bei Wohnmobilen mit Ladefläche oder Transportanhängern muss der Wohnraum mindestens 50 Prozent der Nutzfläche ausmachen und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten genutzt werden.
Event Data Recorder: Blackbox im Auto wird Pflicht
Der Event Data Recorder (EDR) zeichnet Daten in einem Fahrzeug auf. Er funktioniert ähnlich wie der Flugschreiber im Flugzeug. Nach einem Unfall können die Daten des EDR nachträglich ausgewertet werden. Die Aufzeichnung erfolgt nur bei einem Unfall und nur über einen kurzen Zeitraum von fünf Sekunden vor bis 300 Millisekunden nach dem Crash. Diese Daten können bei der Unfallrekonstruktion hilfreich sein. Ab 06/2024 ist der EDR für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) vorgeschrieben.
Fahrerassistenzsysteme werden zur Pflicht
Fahrerassistenzsysteme tragen zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Ab dem 7.7.2024 werden einige von ihnen für neu zugelassene Fahrzeuge zur Pflicht. Dazu gehören der intelligente Geschwindigkeitsassistent, der Rückfahrassistent, das Notbremslicht, der autonome Notbremsassistent bei Hindernissen und anderen Fahrzeugen, der Spurhalteassistent, der Müdigkeitswarner und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).
Neue Abgasnorm für Personenkraftwagen (Euro 6e)
Bis zur Einführung der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine weitere Anpassung der Abgasnorm Euro 6: Euro 6e. Diese wird ab dem 1.9.2024 für alle Erstzulassungen verbindlich und sieht eine weitere Anpassung der Messunsicherheit für RDE-Messungen vor. Fahrzeuge, die diese Abgasnorm erfüllen, können bis zum 31.12.2025 neu zugelassen werden. Sie erhalten in den Zulassungsdokumenten den Eintrag "Euro 6e" mit der Emissionsschlüsselnummer "36EA".
Neue Abgasnorm für Motorräder (Euro5+)
Aus Euro 5 wird Euro 5+. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungen an die bestehende Vorschrift Euro 5. Die neue "Euro 5+" gilt ab dem 1.1.2024 für neu typgenehmigte Modelle und wird ab dem 1.1.2025 für die Erstzulassung neuer Motorräder verbindlich.