Tierische Sicherheit bei Autofahrten mit Haustieren
Transportboxen einsetzen
Das Risiko ist ganz ähnlich dem von Gurtmuffeln: Kommt es zu einem Unfall oder einer Vollbremsung, kann das Tier entweder selbst ernsthafte Gesundheitsschäden erleiden oder Fahrzeuginsassen lebensgefährlich verletzen. Eine geeignete Transportbox schafft hier zuverlässig Abhilfe. Sie besteht im Idealfall aus robustem Material wie z. B. Aluminium, bietet eine ausreichende Luftzufuhr und eine bequeme, rutschfeste Liegefläche. Selbstverständlich sollte ausreichend Wasser und Nahrung für regelmäßige Zwischenstopps mitgeführt werden.
Boxen richtig fixieren
Die beste Box nutzt nichts, wenn sie nicht zuverlässig gesichert ist. Idealer Platz für eine Box ist im Kombi oder SUV der Kofferraum und dort die Position hinter der Rücksitzlehne. Bei Fahrzeugen mit geschlossenem oder zu kleinem Kofferraum, wie es auf viele Stufenheck-Limousinen zutrifft, lassen sich manche Transportboxen mittels Isofix-Befestigungen auch sicher auf der Rückbank platzieren. Katzenkörbe oder kleinere Boxen können Sie auch im Fußraum hinter den Vordersitzen unterbringen.
Trenngitter oder Gurte nutzen
Damit Sie als Kombifahrer nach hinten abgesichert sind, sollten Sie am besten zusätzlich zur Transportbox auch ein Trenngitter zwischen Kofferraum und Rückbank einsetzen. Ist Platzmangel im Urlaub angesagt, reisen z. B. Hunde mit gepolsterten Gurtsystemen sicher angeschnallt. Dabei sollte das Tier mit Gurt nicht mehr Freiraum als bis zur Vorderkante der Sitzbank haben.
Alles, was Recht ist, über Tiere im Auto
Juristisch gesehen gelten Tiere als „Ladung“, die nach §22 der StVO angemessen gesichert werden muss. Denn Ladung darf laut Straßenverkehrsordnung „nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“. Außerdem darf sie den Fahrer nicht ablenken oder in seiner Sicht einschränken. Eine ausdrückliche Anschnallpflicht für Tiere besteht allerdings nicht. Bei Missachtung der Sicherungspflicht drohen Strafen von 30 bis 75 Euro plus einem Punkt in Flensburg, wenn dadurch ein Sachschaden entstanden ist.
Der Schaden am eigenen Auto ist bei einem Unfall nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Haben Sie den Schaden z. B. durch ungesicherten Transport „grob fahrlässig“ verursacht, kann die Versicherung Sie als Verursacher haftbar machen. Gerät der Vierbeiner selbst in Lebensgefahr, wird Ihr Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit bewertet und kann nach §18 Tierschutzgesetz theoretisch mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld bestraft werden.