Zehn Tipps für das richtige Verhalten nach einem Autounfall
1. Kfz-Sachverständigen wählen
Wir schauen uns Ihr Fahrzeug an einem unserer Standorte oder bei Ihnen vor Ort an und entscheiden dann, ob ein Schadengutachten sinnvoll und erforderlich ist. Sie gehen dabei keine Risiken ein. Unsere Beratung und vor Ort Besichtigung ist für sie kostenfrei. Erstellen wir ein Gutachten, so werden die Kosten dafür von der Versicherung ihres Unfallgegners getragen.
2. Wunsch-Werkstatt beauftragen
Lassen Sie Ihr Fahrzeug ganz einfach in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren. Sie haben das Recht dazu.
3. Rechtsanwalt einsetzen
Setzen Sie Ihr Recht mithilfe eines Anwalts durch, denn die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. Idealerweise nehmen Sie einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Wir können Ihnen bei der Wahl mit unseren persönlichen Erfahrungswerten gerne behilflich sein.
4. Beweise/Mietwagen/Nutzungsausfall sichern
Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen als Geschädigtem zustehende Schadenersatzansprüche komplett erstattet werden. Sie sorgt auch dafür, dass der Unfallschaden in seiner Gesamtheit erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Gibt es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparatur, dann wird auch die Beweissicherung über Schadenart und -umfang benötigt. Das Gutachten dient zusätzlich dazu, die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festzustellen, sodass Ersatzansprüche in puncto Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
5. Schadensumfang bestimmen
Möchten Sie ein instand gesetztes Fahrzeug später verkaufen, ist ein Unfall in der Regel offenbarungspflichtig. Ihr Vorteil, wenn Sie einem Kaufinteressenten den genauen Schadenumfang durch das Schadengutachten mit Lichtbildern belegen können.
6. Wertminderung berücksichtigen
Ein Unfall kann den Wert Ihres Fahrzeugs massiv sinken lassen. Daher entsteht in vielen Fällen ein so genannter Wertminderungsanspruch. Seine Höhe kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Verzichten Sie durch einen Kfz-Sachverständigen nicht auf den Ausgleich bis zu mehrerer Tausend EURO Wertminderung.
7. Auf Gutachtenbasis abrechnen
Wenn Sie sich die Reparaturkosten von Ihrem Unfallgegner auf der Basis ihres Schadengutachtens erstatten lassen (fiktive Abrechnung), wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Bei Totalschaden kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden. Liegen die Reparaturkosten jedoch höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert, muss der Versicherer nur den geringeren Betrag zahlen, falls nicht repariert wird. Ein Gutachten sollte daher in jedem Fall beauftragt werden.
8. Mietwagen nutzen
Sind Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen, es ist unfallbedingt aber nicht fahrbereit, dann haben Sie für die Dauer der Reparatur oder bis zur Beschaffung eines neuen Fahrzeugs Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Brauchen Sie in diesem Fall keinen Mietwagen, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung entsprechend Ihrem Fahrzeugtyp verlangen. Dabei kann die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
9. Schadenmanagement kontrollieren
Selbst ist der Mann oder die Frau. Das heißt bei einem Autounfall: Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens am besten in der eigenen Hand. Auch dann, wenn Ihnen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Verhindern Sie, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger per Schadenmanagement kaltgestellt wird.
10. Von Kfz-Sachverständigen profitieren
Von der Arbeit eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen aus Köln profitieren Sie gemeinsam mit allen anderen Versicherungsnehmern. Denn mit Ihren und deren Prämien wird die Schadenbehebung finanziert. Wenn die Versicherung durch die Arbeit des unabhängigen Kfz-Sachverständigen vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird, dient das allen Versicherungsnehmern durch niedrigere Beiträge.