Verbrechen auf Rädern
Die berüchtigsten Autos der Kriminalgeschichte
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Plakette abgelaufen?
Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung. Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO
Fragen zur Zulassung einer Umbaumaßnahme an Ihrem Fahrzeug? Wertgutachten zum Verkauf Ihres Gebrauchten oder für Ihren Oldtimer gewünscht? Mängelkarte von der Polizei erhalten? Es gibt viele Gründe, sich wegen technischer Probleme, zulassungsspezifischer Regelungen oder anderer Themen an uns zu wenden.
Amtliche Tätigkeiten:
Nicht amtliche Tätigkeiten:
Einen Autounfall hat man nicht alle Tage, daher war ich sehr glücklich, dass Herr Müller mir genau sagen konnte, was zu tun ist. Das war zum Glück nicht viel, das meiste hat er direkt mit der Versicherung abgehandelt.
Nadine P.
Rommerskirchen ist seit Jahr und Tag meine erste Adresse, wenn es um Gutachten oder die HU geht. Super kompetent, zuverlässig und freundlich. Und Oldtimer können sie auch.
Lars K.
Angerufen, Termin vereinbart und am nächsten Tag mein Motorrad zur HU gebracht. Lief alles wie am Schnürchen. Sehr nette und kompetente Mitarbeiter. Nächstes mal gerne wieder.
Pascal B.
Die Experten auf Ihrer Seite
Wir unterstützen Sie mit höchster technischer Kompetenz und sorgen für eine schnelle Umsetzung Ihres Anliegens.
Ist sie noch ganz dicht?
Hierfür ist eine gültige und bestandene Gasanlagenprüfung nach DVWG G607 vorgeschrieben, ohne deren Nachweis Sie viele nationale und internationale Campingplätze nicht befahren dürfen. Wir führen den Check durch und untersuchen dabei die Flüssiggasanlagen wie z. B. Kühlschrank, Heizung, Kocher etc. auf Funktion, Zustand und Dichtigkeit. Seit Januar 2003 müssen z. B. auch mehr als zehn Jahre alte Schläuche und Regler gewechselt werden.
Wie können wir Ihnen und Ihrem Oldtimer helfen?
Ein Oldtimer ist etwas ganz Besonderes. Er hat seinen finanziellen, aber auch emotionalen Wert und fasziniert mit seinem Charme. Um kostengünstig mit seinem Oldtimer am Straßenverkehr teilzunehmen, ist eine H-Zulassung angeraten, denn sie ist mit attraktiven Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer verbunden. Unsere GTÜ-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO durchzuführen, die notwendig sind, um ein H-Kennzeichen oder eine rote 07er-Kennzeichnung für Ihren Oldtimer zu erhalten.
Wir ermitteln unabhängig die Kosten für die Reparaturen Ihres Fahrzeuges.
Hoher Sachverstand durch zertifzierte Mitarbeiter: KFZ Gutachter aus Köln, Sachverständige und Prüfingenieure.
Sie haben weitere Fragen rund um Ihren Autoschaden? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wann Ihre Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt Ihnen die Plakette am hinteren Kennzeichen an.
Zur Hauptuntersuchung wird das zu prüfende Fahrzeug, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder alternativ, falls diese nicht vorgelegt werden kann, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt. Des Weiteren werden eventuell vorliegende Eintragungspapiere, ABEs, Teilegenehmigungen für verbaute Anbauteile benötigt.
Seitens der Prüforganisation hat das Überziehen der Hauptuntersuchung von bis zu zwei Monaten keine Auswirkungen. Bei mehr als zwei Monaten wird eine aufwendigere Prüfung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diesen Mehraufwand müssen wir mit einem Preisaufschlag von 20 Prozent auf die Hauptuntersuchungs-Prüfgebühr berechnen. Es gilt weiterhin zu beachten, dass nach aktueller Rechtsprechung die Überziehung mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden kann. Führen Sie uns das Fahrzeug daher bitte rechtzeitig vor, damit Ihnen keine unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.
Gemäß aktuell vorherrschender Rechtsprechung beginnt die Laufzeit von z. B. beim Pkw 24 Monaten ab dem Tag der Prüfung. Es wird nicht mehr zurückdatiert, sondern man erhält die volle Laufzeit für die jeweilige Prüfung.
Durch die jeweilige Prüfgesellschaft (siehe Stempel im Fahrzeugschein) kann eine sogenannte Mehrfertigung des HU-Berichtes ggfs. gegen Zahlung von anfallenden Gebühren ausgestellt werden. Dies ist jedoch prüforganisationsabhängig, d. h. die GTÜ bzw. eine GTÜ-Prüfstelle kann alle Berichte von GTÜ-Prüfingenieuren als Mehrfertigung ausstellen. Wenn Sie die Hauptuntersuchung bei uns haben durchführen lassen, stellen wir Ihnen gerne im Bedarfsfall kostenlos eine Mehrfertigung aus.
Eine Feinstaubplakette wird aufgrund der Abgasschlüsselnummern (ersichtlich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I) vergeben. Diese erhalten Sie an Prüfstellen, beim Straßenverkehrsamt sowie teilweise in Werkstätten gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr.
Wenn es für Ihr Fahrzeug keinen Nachrüstsatz für Rußpartikelfilter (DPF) gibt und Ihrem Fahrzeug demnach keine Feinstaubplakette zugeteilt werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Bescheinigung gem. § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV). Diese dient zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt, das dann eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann. Zur Überprüfung, ob es für Ihr Fahrzeug einen Nachrüstsatz gibt, stehen Ihnen auf der Homepage der GTÜ aktuelle Informationen zur Verfügung.
Fehlt Ihnen ein Teilegutachten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dies beim Hersteller bzw. ggfs. Verkäufer des Bauteils zu erhalten. Sollten Sie Probleme bei der Beschaffung der benötigten Teilegutachten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir sind Ihnen gerne bei der Beschaffung der entsprechenden Dokumente behilflich.